Am 14.10.2020 haben der Koordinierungsrat zum Schutz der persischen Sprache und dem Ministerium für Kultur und Islamische Führung der Islamischen Republik Iran in einer im Fernsehen verbreiteten Ankündigung mitgeteilt das, demnächst alle Institutionen, Organisationen, Vereine und Verbände die sich registrieren möchten (Legal Ihre Tätigkeiten beginnen), einen persischen Namen tragen müssen, sonst werden diese keine Tätigkeitserlaubnis erhalten.
Diese Pflicht betrifft auch die Produktion von Kinofilmen.
Die Islamische Republik Iran missachtete während ihres 41-jährigen Bestehens alle Menschenrechtsgesetze und Vereinbarungen. Sie missachten sogar die in der eigenen Verfassung verankerten Gesetze.
In Artikel 15 und 19 der Verfassung der Islamischen Republik Iran sind der Gebrauch der einheimischen Sprachen und Dialekte in der Presse, anderen Medien und der Unterricht in der Muttersprache für Minderheiten garantiert.
Artikel 15
Die gemeinsame Sprache und Schrift des iranischen Volkes ist Persisch. Offizielle Urkunden, Schriftwechsel und Texte sowie Lehrbücher müssen in dieser Sprache und Schrift abgefasst sein. Der Gebrauch der einheimischen Sprachen und Dialekte in der Presse und anderen Medien wie auch der Unterricht der entsprechenden Literatur in den Schulen ist jedoch neben der persischen Sprache freigestellt.
Artikel 19
Iranische Bürger genießen unabhängig von ihrem Volksstamm und ihrer Zugehörigkeit gleiche Rechte. Niemand soll wegen seiner Hautfarbe, Sprache und ähnlicher Merkmale bevorzugt werden.
Diese Grundrechte werden durch das neue Vorhaben missachtet.
Die Ankündigung vom Ministerium für Kultur und Islamische Führung der Islamischen Republik Iran ist die Fortsetzung einer chauvinistischen Politik der Herrscher im letzten Jahrhundert im Iran. Diese Politik hat unter der Parole „eine Nation, eine Flagge und eine Sprache“ alle Grundrechte der Bürger missachtet.
Unser Verein verurteilt solche Ankündigungen und Vorhaben des „Ministerium für Kultur und Islamische Führung“ und ruft alle Internationalen Menschenrechtsorganisationen auf, dieses Vorhaben zu verurteilen und sich für die Einhaltung der Menschenrechte im Iran einzusetzen.
WKO e.V.
14.10.2020