Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich den Zielen des Vereins verbunden fühlt.
  2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
  3. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt.
  4. Über den Ausschluss des Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
  5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).

Um Mitglied zu werden, kontaktieren Sie uns oder senden Sie uns dieses Beitrittserklärung-Formular ausgefüllt und unterschrieben per Post zurück.